Aufgabe 2
Das Wirtschaftsgeschehen in Deutschland war in den letzten Jahren durch globale Krisen geprägt. Auch die deutsche Textilbranche und der Einzelhandel wurden dadurch maßgeblich beeinflusst.
Stelle die Lage der Textilbranche vor dem Hintergrund globaler wirtschaftlicher Entwicklungen dar (M 1)!
Nimm auch vor dem Hintergrund der Branchenlage (M 1) aus Sicht der Beschäftigten Stellung zur Forderung der IG Metall nach einem „Entgeltplus von 8 %“ (M 2, Z. 7)!
Erläutere am Beispiel des Einzelhandels, wie sich die Lohn- und Beschäftigungsstruktur auf die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung auswirkt (M 3)!
Um die Verflechtung des internationalen Handels transparenter zu gestalten, gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten seit 1. Januar 2023 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz Lieferkettengesetz.
Zeige die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung des Lieferkettengesetzes (M 4) sowie mögliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland auf!
Erläutere, wie sich das Lieferkettengesetz auf das Erreichen der Ziele des Stabilitätsgesetzes auswirken kann (M 4)!
Unternehmen in der Textil- und Modebranche reagieren auf veränderte gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Markt.
Zeige anhand von M 5, welche ökonomischen Zielsetzungen C&A mit dem Projekt verfolgt!
Diskutiere aus betriebswirtschaftlicher Sicht und auch vor dem Hintergrund von M 1, M 2 und M 4 die Entscheidung des Unternehmens in M 5, wieder in Deutschland zu produzieren!
Die Verzögerung der Lieferungen aus China hat in vielen Fällen zu einer verspäteten Lieferung von Modeartikeln geführt.
Beantworte die Frage von Martin79 (M 6, Z. 9 f.) juristisch fundiert!
Lege allgemein den Aufbau einer Straftat dar und prüfe, ob im Fall M 7 die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB (M 8) erfüllt sind!
Begründe anhand der Strafzwecktheorien, dass das Handeln mit gefälschten Markenprodukten (M 7) bestraft werden sollte!
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Quelle: Weixin Zha, FashionUnited, https://fashionunited.de/nachrichten/business/mckinsey-studie-modebranche-steuert-2023-auf-globalen-abschwung-zu/2022112949300, aufgerufen am 17.01.2023
M 2:
* Die IG Metall folgt in den weiteren Tarifverhandlungen im Januar / Februar dieser Forderungsempfehlung.
Quelle: https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/textile-branchen/tarifrundenstart-mehr-geld-und-bessere-altersteilzeit, aufgerufen am 10.02.2023, bearbeitet
M 3:

* Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung insgesamt regelmäßig 520 Euro im Monat nicht übersteigt. In die Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber i.d.R. 13 Prozent des Bruttolohns ein. In die Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, wobei sich die Arbeitnehmer von der Beitragspflicht befreien lassen können.
Quelle: eigene Darstellung, https://einzelhandel.de/entgeltentwicklung (Stichtag 31.12.2021) und Statistisches Bundesamt (April 2022), https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/mini-jobs.html
M 4:
Quelle: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html, aufgerufen am 10.08.2023, bearbeitet
M 5:
Quelle: Weixin Zha, FashionUnited, https://fashionunited.de/nachrichten/business/ein-besuch-in-der-c-a-vorzeigefabrik-im-herzen-europas/2022053046765, aufgerufen am 17.01.2023
M 6:
Quelle: Autorentext
M 7:
Quelle: verändert nach https://www.frag-einen-anwalt.de/Faelschung-bei-ebay-ersteigert--f3324.html
M 8: Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(…)
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Eine Analyse der Lage der Textilbranche führt zu dem Ergebnis, dass sich die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation, insbesondere aber die globalen Inflationstendenzen mehrheitlich negativ auf die Modebranche auswirken. Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher ihre Konsumausgaben im Bereich von Mode und Textilien reduzieren. Vor allem im unteren Einkommenssegment wird das Haushaltseinkommen überwiegend für die Deckung der Fixkosten eingesetzt, weshalb günstigere Mode mehr betroffen ist als Luxusmode. Während für Luxusmode Zuwachsraten von bis zu 10 % weltweit erwartet werden, liegen die Erlöserwartungen im restlichen Bereich lediglich bei -2 bis +3 % (M1, Z. 15 ff.) Zudem sind regionale Unterschiede zu erwarten. Die Erlöserwartungen für den US-amerikanischen und den chinesischen Markt sind optimistischer als für den europäischen Markt, was sich u. U. auch auf Expansionspläne auswirken könnte.
Stellung nehmen, z. B.:
Die Tarifbeschäftigten, repräsentiert durch die Gewerkschaften, vertreten grundsätzlich eine offensive Lohnpolitik. Dementsprechend sollen die Nominallöhne zumindest so weit ansteigen, dass der Zuwachs der Arbeitsproduktivität und die aktuelle Inflationsrate ausgeglichen werden. Aus Sicht der Arbeitnehmer ist die Sicherung der Reallöhne durch einen Inflationsausgleich wichtig. Eine Steigerung der Lohnquote, d. h. des Anteils der Arbeitnehmereinkommen am Volkseinkommen, ist darüber hinaus wünschenswert.
In Anbetracht von 10 Prozent Inflation im September 2022 v. a. bei lebensnotwendigen Gütern wie Lebensmitteln und Energie, wirkt die Forderung der IG Metall nach einem Entgeltplus von 8 % für die Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie sogar zurückhaltend. Bei der Umsetzung dieser Forderung in einen Tarifabschluss würde es faktisch zu einem, wenn auch überschaubaren, Absinken der Realeinkommen für die Tarifbeschäftigten kommen. Über die Entwicklung der Lohnquote kann ohne eine Angabe über die Entwicklung der Arbeitsproduktivität keine Aussage getroffen werden.
Im Interesse der Arbeitnehmer liegt neben der Steigerung der Löhne auch die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes. Da Löhne einen Kostenfaktor für die Unternehmen darstellen, drohen bei zu stark steigenden Löhnen gegebenenfalls Entlassungen. Diese Gefahr besteht vor allem in Zeiten konjunkturellen Abschwungs bzw. bei Problemen in der betroffenen Branche. Wie in M 1 dargelegt wird, besteht aktuell ein gewisser Pessimismus in der Modebranche, der auf einer Kaufzurückhaltung außerhalb des Segments der Luxusmode sowie auf Kostensteigerungen beruht. Es ist zwar gemäß M 1 davon auszugehen, dass diese Effekte durch Preiserhöhungen kompensiert werden, dennoch könnte eine sinkende Nachfrage mit einem Produktionsrückgang in der Bekleidungsindustrie einhergehen und somit Arbeitsplätze gefährden. Aus diesem Grund könnten sich inflationsbereinigende Lohnforderungen negativ auf die Beschäftigten in der Textil- und Bekleidungsindustrie auswirken.
Ein abschließendes persönliches Werturteil wird erwartet. Die Art der Darstellung fließt in die Bewertung ein.
Erläutern, z. B.:
Die Finanzierung von Kranken- und Rentenversicherung basiert grundsätzlich auf bruttolohnbezogenen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss sowie – im Fall der Krankenversicherung – Zusatzbeiträgen der Versicherten.
Die Lohn- und Beschäftigungsstruktur wirkt sich auf die erzielten Monatsbruttolöhne aus und somit auf die gezahlten Beiträge sowie Steuereinnahmen des Bundes, die unter anderem für die Bezuschussung der sozialen Sicherungssysteme verwendet werden können.
Im Bereich des Einzelhandels zeigen sich zwei Effekte:
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Ein hoher Anteil an geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung (über 60 %) führt zu weniger geleisteten Arbeitsstunden und damit geringeren Bruttoverdiensten. Zudem gibt es im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Erleichterungen in Bezug auf zu entrichtende Beiträge, z. B. die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung für Arbeitnehmer in der Rentenversicherung.
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Auch das Lohnniveau ist zu berücksichtigen. Die Bruttoverdienste im Einzelhandel liegen weit unter dem Bundesdurchschnitt (um ca. 10 Euro pro Stunde).
Sowohl der hohe Anteil an geringfügig bzw. Teilzeit-Beschäftigten als auch das unterdurchschnittliche Lohnniveau erschweren die Finanzierung der Kranken- und Rentenversicherung.
Aufzeigen, z. B.:
Das Lieferkettengesetz zielt auf eine höhere Verantwortung der Unternehmen mit Sitz in Deutschland für ihre Ketten in Beschaffung und Produktion ab. Es werden ihnen Sorgfaltspflichten bzgl. der Einhaltung von Menschenrechten und Vermeidung von Umweltschädigungen in ihren Lieferketten auferlegt. Umgesetzt werden diese konkret durch die Einrichtung eines Risikomanagements, welches Präventiv- und Abhilfemaßnahmen umfassen muss. Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 und ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sofern Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, können sie mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Kleine und mittelständische Unternehmen mit unter 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind von den Regelungen ausgenommen.
Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland:
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Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettengesetzes gehen mit höheren Kosten einher.
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Kleine und mittelständische Unternehmen werden vor zu hohen Kosten und damit einhergehender verminderter Wettbewerbsfähigkeit geschützt, da sie das Gesetz nicht umsetzen müssen.
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Möglicherweise wird die Produktion im Ausland für manche Unternehmen durch die gesetzlichen Vorgaben unattraktiver.
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Manche Unternehmen könnten durch die gesetzlich eingeforderte Transparenz von einem Imagegewinn profitieren.
Erläutern, z. B.:
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Angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum |
Das Lieferkettengesetz ist nur mit Kosten für das Unternehmen umzusetzen. Eventuell werden dadurch Gewinne gemindert und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen gehemmt. Andererseits könnte die damit einhergehende Erschwerung der globalen Beschaffung zu einer Rückverlagerung von Teilen der Produktion nach Deutschland führen. |
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Hoher Beschäftigungsstand |
Eine Rückverlagerung von Produktion würde Arbeitsplätze in Deutschland schaffen. Auch im Bereich des Risikomanagements entstehen wohl neue Arbeitsplätze. Führt das Lieferkettengesetz aber zu einer Dämpfung des Wirtschaftswachstums, so könnten sich auch negative Beschäftigungseffekte abzeichnen. |
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Preisniveaustabilität |
Sowohl eine Rückverlagerung der Produktion ins Inland als auch die Aufrechterhaltung der Produktion im Ausland geht durch die Einführung des Lieferkettengesetzes mit höheren Kosten einher. Die Unternehmen legen diese Kosten möglicherweise auf die Preise um. Dies könnte zu einer Angebotsdruckinflation führen. |
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Außenwirtschaftliches Gleichgewicht |
Durch eine mögliche Rückverlagerung der Produktion ins Inland, sinken die Importe. Dies führt zu einem höheren Leistungsbilanzüberschuss. Verbleibt die Produktion im Ausland, sind keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten. |
Zeigen, z. B.:
Ökonomische Ziele
C&A möchte seine Konkurrenzfähigkeit zur Fertigung in „Billiglohnländern in Fernost“ (M 5, Z. 5 f.). bewahren. Dazu sollen folgende Aspekte beitragen:
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Automation und Digitalisierung der Fertigungsprozesse (M 5, Z. 6 f.) sorgen für höhere Produktivität und somit zur Einsparung von Kosten. Eine der modernsten Fabriken der Welt (M 5, Z. 8) ermöglicht ebenfalls eine effektive und damit gewinnoptimale Produktion. Zudem wird so Zukunfts- und Konkurrenzfähigkeit gewährleistet.
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„Expert:innen haben für (…) die Fabrik (…) die bestmögliche Produktivität bei der Fabrikgröße (…), der bestehenden Anzahl von Maschinen und dem Investment“ berechnet (M 5, Z. 16 ff.).
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Gewinnorientierung steht im Vordergrund, da C&A das „Optimum (…) erreichen“ und „unbedingt profitabel arbeiten“ (M 5, Z. 20 f.) möchte.
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Die Steigerung der Produktionsmenge (M 5, Z. 23 f.) kann auch den Gewinn erhöhen.
Diskutieren, z. B.:
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Pro |
Contra |
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Eine alternative Argumentation ist denkbar. Ein schlüssiges Fazit wird erwartet. Die Art der Darstellung fließt in die Bewertung ein.
Verfassen einer juristisch fundierten Antwort, z. B.:
Grundsätzlich muss Martin79 die gekaufte Jacke abnehmen und diese bezahlen gem. § 433 II BGB. Um sein Geld wiederzubekommen, könnte Martin entweder von dem Vertrag zurücktreten oder den Vertrag widerrufen.
Möglichkeit des Rücktritts:
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Recht des Käufers auf Rücktritt bei einer Verzögerung der Leistung beim Kauf (§ 323 BGB) |
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Tatbestandsmerkmale |
Argumentation |
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Gegenseitiger Vertrag (§ 323 I BGB): wirksamer Kaufvertrag (§ 433 BGB) |
Ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB über eine Jacke wurde geschlossen. |
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Pflichtverletzung (§ 323 I BGB): Nichtleistung trotz Möglichkeit und Fälligkeit der Leistung (§§ 271, 475 I BGB) |
Der Bekleidungshändler hat bisher noch nicht geliefert. Ein Liefertermin wurde nicht vereinbart. Gem. § 475 I BGB ist die Lieferung fällig. |
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Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist (§ 323 I BGB) oder Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 323 II Nr.1, 2 BGB) |
Martin79 hat noch keine Frist gesetzt. Die unbeantworteten Anrufe genügen hierfür nicht. Auch die Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises per Email am 3. Januar stellt keine Fristsetzung dar. Die Fristsetzung ist auch nicht entbehrlich nach § 323 II BGB. |
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Kein Ausschluss wegen Verantwortlichkeit des Käufers für die Verzögerung der Leistung (§ 323 VI BGB) |
Martin79 ist nicht für die Nichtleistung (Nichtlieferung der Jacke) verantwortlich. |
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Rechtsfolge: Martin79 hat nach § 323 BGB derzeit noch kein Rücktrittsrecht. Er müsste gem. § 323 I BGB eine angemessene Frist setzen. Läuft diese erfolglos ab, so kann Martin den Rücktritt nach § 349 BGB erklären. |
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Möglichkeit des Widerrufs:
Da es sich beim Kauf der Jacke um einen Fernabsatzvertrag gem. § 312c BGB handelt, hat Martin79 gem. §§ 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht. Es ist davon auszugehen, dass Martin79 als Verbraucher handelte (vgl. M6 Z. 1f.). Die Frist von 14 Tagen beginnt gem. § 356 II BGB mit Erhalt der Ware. Gem. §§ 312g, 355 BGB kann Martin aber auch ohne Erhalt der Ware bereits nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen.
Martin müsste dem Bekleidungshändler den Widerruf erklären, um gem. § 355 BGB III die geleistete Zahlung zurückfordern zu können.
Darlegen, z. B.:
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Tatbestandsmäßigkeit |
Objektiver Tatbestand: Die objektiven Tatbestandsmerkmale des Paragraphen müssen erfüllt sein. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung (oder Fahrlässigkeit) |
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Rechtswidrigkeit |
Es dürfen keine Rechtfertigungsgründe wie z. B. Notwehr für das Verhalten des Täters vorliegen. |
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Schuld |
Der Täter muss schuldfähig sein. Es dürfen keine Entschuldigungsgründe vorliegen. |
Prüfen, z. B.:
§ 263 StGB Betrug
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Tatbestandsmerkmale |
Sachverhalt |
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Erregen des Irrtums durch Vorspiegelung falscher Tatsachen |
Der Onlinehändler verkaufte die Jacken in seinem Onlineshop unter dem Markennamen und beging dabei eine Täuschung. |
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Vorliegen eines Irrtums |
Jan-Eric ging beim Kauf der Jacke davon aus, dass es sich um eine Markenjacke handelte, was sich als Irrtum herausstellte. |
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Schädigung des Vermögens eines anderen |
Bei der Jacke handelt es sich um eine Fälschung, deren Qualität nicht der Originalware entspricht und die im Wert deutlich geringer ist. Durch den Erwerb des minderwertigen Produkts wird somit Jan-Erics Vermögen geschädigt. |
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Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen |
Ohne den Markennamen hätte der Onlinehändler einen geringeren Preis erzielt. Dafür spricht auch, dass die Jacke laut Sachverhalt eine schlechtere Qualität aufweist als vergleichbare Jacken der besagten Marke. Dem Onlinehändler ist Absicht zu unterstellen, da bereits eine Warnung der Verbraucherzentrale besteht und somit offensichtlich viele Kunden absichtlich geschädigt wurden. |
Ergebnis: Die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB sind erfüllt.
Begründen, z. B.:
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Absolute Strafzwecktheorie |
Betrug ist eine schwere Straftat mit hohem Unrechtsgehalt, für die der Täter zur Vergeltung dementsprechend hart bestraft werden muss (Vergeltungstheorie). |
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Relative Strafzwecktheorien |
Durch das Urteil wird einerseits das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsordnung gestärkt (eine schuldangemessene Bestrafung für die Tat) (positive Generalprävention), andererseits werden aber auch andere abgeschreckt, eine solche Tat zu begehen, da sie hart bestraft wird (negative Generalprävention). Der Täter wird durch diese hohe Strafe wohl auch dahingehend beeinflusst, eine solche Tat in Zukunft nicht noch einmal zu begehen (negative Individualprävention), da durch das zugefügte Strafübel (Geld- oder Freiheitsstrafe) eine individuellle Abschreckung erzielt wird und andererseits, da der Strafvollzug auch der positiven Einwirkung auf den Straftäter dient (positive Individualprävention). Ggf.: Bei vorzeitiger Entlassung können auch Resozialisierung und Besserung eine Rolle spielen. |