Aufgabe III – Menschenrechte – Beistandspflicht – Gewaltverzicht
Fasse die Grundgedanken von Material 1 in sechs Thesen zusammen!
Erläutere unter Bezug auf Material 1 Theorien zum Wesen des Menschen als zoon politikon und untersuche diese Theorien auf Spielräume für Individualität und Mündigkeit im Umgang mit Gewaltanwendung im Kriegsfall!
Stelle ein theologisches Modell zur Begründung von Sozialethik dar und begründe, inwieweit die in Material 1, Z. 30-39 vorgeschlagene Abwägung von Gewaltanwendung sich auf dieses Modell berufen kann!
Entfalte Grundgedanken christlicher Rede von der Rechtfertigung unter Berücksichtigung von Aspekten der Fragmentarität und Gebrochenheit, wie diese Aspekte in Material 1 erkennbar werden!
Für eine Ausstellung zum Thema „Frieden“ werden für Jugendliche Audioguides eingesprochen. Gestalte für einen solchen Audioguide eine Beschreibung und Interpretation zweier geeigneter Teilbilder des Kunstwerks (Material 2) unter differenzierter Berücksichtigung des dort zum Ausdruck kommenden christlichen Umgangs mit Altem und Neuem Testament. Berücksichtige bei deiner Interpretation auch Gedanken aus Material 1.
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1
Menschenrechte – Beistandspflicht – Gewaltverzicht
Das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschäftigte sich im Herbst 2019 mit dem Schwerpunktthema „Friede und Gerechtigkeit“. In der dazu erschienenen Textsammlung finden sich folgende Überlegungen des Theologen Friedrich Lohmann, der Angewandte Ethik an der Universität der Bundeswehr München lehrt.
Quelle: Friedrich Lohmann, Menschenrechte – Beistandspflicht – Gewaltverzicht. Ein unauflösbares Problem der Friedensethik, in: Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens. Ein friedenstheologisches Lesebuch, Leipzig 2019, S. 225-229; für Prüfungszwecke bearbeitet
Material 2
Überfließende Gerechtigkeit (Mt 5,17-48)
Die an ein Kirchenfenster erinnernde Grafik „Überfließende Gerechtigkeit (Mt 5,17-48)“ wurde vom katholischen Pfarrer und Blogger Georg M. Ehlert 2011 für eine Mediation auf seiner Webseite gestaltet.
Die Texte sind den Bibeltext interpretierende Formulierungen. Der Titel greift Mt 5,20 auf, dieser Vers kann auch wie folgt übersetzt werden: „Denn ich sage euch, wenn eure Gerechtigkeit nicht mehr überfließt als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, werdet ihr nicht in das Königreich der Himmel hineingehen.“ Im Spitzbogen des Kirchenfensters steht mit blauer Schrift: „Die Gebote der Tora“ und darunter in Rot „mit dem Geist der Liebe erfüllen“.
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Hinweise:
Es werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen eine bearbeitet werden muss.
Die folgenden Lösungshinweise sind bewusst sehr ausführlich gestaltet, um deutlich zu machen, wie gerade die neuen und neu zugeschnittenen Aspekte des LehrplanPLUS im Rahmen von Leistungsmessungen zu verstehen sind. Daher enthalten sie auch Gesichtspunkte, die erheblich über möglicherweise erwartbare Prüfungsleistungen von Schülerinnen und Schülern hinausgehen.
Zusätzlich finden sich weitere Ausführungen zu verwendeten Operatoren und Lehrplanbezügen.
Die Aussagen der Texte sollen etwa wie folgt prägnant und in eigenen Worten zusammengefasst werden:
-
Grundsätzlicher Gewaltverzicht kann wie alles verantwortliche menschliche Handeln zu einem Dilemma führen, wenn er in konkreten Situationen mit der Pflicht auf Beistand kollidiert.
-
Obwohl die Beistandspflicht wie der Gewaltverzicht zentrale Forderungen insbesondere christlicher Ethik darstellen, entfaltet die Bibel keine Lösungsmöglichkeit, wenn diese Pflichten in Spannung zueinander geraten.
-
Das beschriebene Dilemma hat auch eine sozialethische Dimension, wie völkerrechtliche Vereinbarungen und Grundgedanken christlicher und jüdischer Ethik zeigen.
-
Das Ziel eines weltweiten gerechten und friedlichen Miteinanders lässt sich in einer solchen Dilemmasituation am ehesten durch eine pragmatisch-abwägende Haltung realisieren.
-
Eine (teleologische) Ethik, die den Wert von Geboten achtet, aber den Lebensschutz über einzelne Gebote stellt, kann sich auf jüdische bzw. jesuanische Traditionen berufen.
-
Ein Gewaltgebrauch in Ausnahmefällen muss fortwährend kritisch überprüft sowie begleitet werden und erfordert Begleitmaßnahmen zur Deeskalation vor, während und nach dem Gewalteinsatz.
Der Operator Zusammenfassen liegt im Anforderungsbereich I; in der Regel entspricht die Anzahl der geforderten Thesen der Anzahl von Absätzen des Materials, so auch hier.
Die Teilaufgabe ist im Lernbereich 12.4 Mittendrin?! – Christsein in der Gesellschaft verankert.
Anhand von mindestens zwei Theorien, z. B. von Aristoteles, Hobbes oder Arendt soll das Wesen des Menschen als zoon politikon nachvollziehbar entfaltet werden. Es wird von dieser Darstellung ausgehend eine strukturierte, sachgerechte und nachvollziehbare Auseinandersetzung in Blick auf Spielräume für Individualität und Mündigkeit im Umgang mit Gewalt im Kriegsfall erwartet, die in eine differenzierte Positionierung mündet. Bezug nehmend auf M1 können dabei u. a. folgende Aspekte angesprochen werden:
Aristoteles führt in seinen Schriften Nikomachische Ethik und Politik aus, dass der Mensch das Ziel eines guten und glücklichen Lebens nur als zoon politikon verwirklichen kann, indem er sich in der Polis aktiv einbringt.
-
Der Mensch ist von Natur aus zweifach festgelegt und beide Bestimmungen müssen zusammen gedacht werden: Er ist einerseits zum zoon politikon, zum politischen Wesen bestimmt, andererseits ist er ein zoon logon echon, ein Lebewesen, das „Logos“ besitzt und somit vernunftfähig ist. Der Zweck seines Daseins ist das „gute Leben". Dieses ist ihm nur in der Gemeinschaft der Polis möglich, weil er nur in deren Autarkie sich und seine Tugenden voll entfalten kann.
-
Lohmann setzt bei seinen Ausführungen voraus, dass der Mensch sowohl als zoon politikon als auch als zoon logon echon lebt (vgl. z. B. M 1, Z. 1 f., 6-8; 30-33); ob es eine von Natur aus gegebene Bestimmung ist, steht bei ihm nicht im Fokus. Sein Anliegen in M 1 ist weniger die Begründung, warum der Mensch ein zoon politikon ist und wie er dabei seine Tugenden oder den logos nutzt, er setzt beides vielmehr voraus und betrachtet den im Staat verantwortungsvoll handelnden Menschen. Lohmanns „Suche nach dem pragmatisch bestmöglichen Weg“ (M 1, Z. 32) aus einem Dilemma impliziert, dass die konkrete Situation in das Nachdenken über Handlungsoptionen einfließt. Gewalteinsätze im Kriegsfall sind mit dem Gedanken des zoon politikon vereinbar, wenn für denjenigen, der sich für den Gewalteinsatz entscheidet, nach Beendigung des Krieges ein gutes und glückliches Leben zu erwarten ist.
-
Bei Aristoteles wäre das Ziel von Gewalteinsätzen die Wahrung des Wohlergehens der Polis und weniger die eigene Glückseligkeit oder das Wohl des in seinen Menschenrechten bedrohten Mitmenschen (vgl. M 1, Z. 21-24). Zudem kann sich nur der männliche Bürger zum zoon politikon verwirklichen, somit stehen auch nur ihm Spielräume für Individualität und Mündigkeit offen.
Hobbes formuliert im 17. Kapitel des Leviathans eine vertragstheoretische Staatsbegründung:
-
Menschen schließen sich aus Vernunftgründen zusammen, um menschliche Gewalt untereinander einzudämmen, um trotz natürlichem Hang zur Freiheit und Herrschaft ein glückliches Leben zu erhalten und zu führen. Dieser Zusammenschluss funktioniert nur, wenn Furcht vor Strafen den Krieg aller gegen alle in Schranken hält.
-
Diese Erkenntnis greift Lohmann in M 1, Z. 3-5 auf: „[D]ie meisten würden […] es nicht beim verbalen Protest oder dem Hinhalten der anderen Wange belassen“.
-
Ziel ist nach Hobbes die Friedenssicherung zum Schutz gegen auswärtige und innere Feinde.
-
Lohmann wendet diesen Gedanken auf die Option zum Gewalteinsatz an, wenn er von einem „nicht zuletzt aus der menschenrechtlichen Schutzverpflichtung begründete[n] Ja zum Einsatz von Gewalt“ (M 1, Z. 40 f.) spricht.
-
Individualität liegt zunächst in der wenn auch theoretisch formulierten Freiwilligkeit des Zusammenschlusses. Da dieser Zusammenschluss aus Vernunftgründen geschieht, ist Mündigkeit vorauszusetzen. Für weitere Individualität bleibt wenig Spielraum, denn man überträgt Macht einer Instanz, die letztlich auch über den Einsatz von Gewalt im Kriegsfall entscheidet.
Hannah Arendt entfaltet ihre Gedanken zum zoon politikon ausgehend von Aristoteles als eine politische Theorie:
-
Als zoon politikon handelt der Mensch unter Zuhilfenahme seiner Sprache in der Pluralität und Verschiedenheit der Menschen und erlangt somit Zugriff auf die Welt. Hannah Arendt betont den Aspekt der Mündigkeit, da nur dort von politischer Freiheit gesprochen werden kann, wo sich Menschen im öffentlichen Raum als Freie und Gleiche miteinander austauschen und handeln. Öffentliches Sprechen und Handeln sind für Arendt somit Kern des Politischen: Wenn sich viele handelnd und sprechend in Freiheit zusammentun, können sie Macht entwickeln.
-
Auch Lohmann erwähnt zunächst das „Miteinander von Menschengruppen“ (M 1, Z. 22), um dann von dem Fall zu sprechen, dass „Alternativen zur Intervention mit Gewaltmitteln sich als wirkungslos erwiesen haben“ (M 1, Z. 26f), solche Alternativen sind im politischen Alltag in Verhandlungen von Delegationen anzusiedeln.
-
Individualität und Mündigkeit vollzieht sich im miteinander Handeln und Sprechen im öffentlichen Raum. Hannah Arendt betont die Möglichkeit, immer wieder aus eigener Initiative etwas Neues beginnen zu können. Zum Handeln, das das zoon politikon kennzeichnet, gehört das kommunikative gemeinsame Problemlösen und das Entwickeln von Strategien.
Der Operator Erläutern liegt im Anforderungsbereich II, ebenso das anschließende Untersuchen der zuvor entfalteten Theorien. Hierfür ist der Fokus auf Spielräume für Individualität und Mündigkeit vorgegeben. Vorausgesetzt wird, dass diese Theorien nur partiell und nicht vollumfänglich Spielräume gemäß der Aufgabenstellung eröffnen. Anstelle der dargestellten Theorien vom zoon politikon wäre auch z. B. die von Rousseau möglich. Die Aufgabe ankert im Lernbereich 12.3: „Homo faber – Der Mensch und seine Möglichkeiten.
Ein theologisches Modell zur Sozialethik, z. B. Modell von den zwei Regierweisen Gottes (Luther) oder von der Königsherrschaft Christi (Barth) soll präzise in eigenen Worten reproduziert werden. Dabei sollen u. a. folgende Aspekte angesprochen werden:
Nach Luthers Denkmodell der zwei Regimente gibt es zwei Regierweisen Gottes, die weltliche und die geistliche:
-
Das weltliche Regiment sorgt mit den Mitteln der Vernunft, des Rechts und der Macht für Ordnung und Frieden angesichts der Realität des Bösen in der Welt (Erhaltung der äußeren Ordnung).
-
Im geistlichen Regiment geht es um das Heil des Menschen, vermittelt durch das Evangelium. Hier herrschen Liebe und Gerechtigkeit. In beiden Regierweisen wirkt Gott auf unterschiedliche Weise; sie sind voneinander zu unterscheiden, aber nicht voneinander zu trennen.
-
Für alle Christinnen und Christen gilt, dass sie in beiden Regimentern leben und sich auch in beiden engagieren sollten. Gerade auch im weltlichen Bereich ist das Engagement von Christinnen und Christen in Verantwortung vor Gott verlangt, um die gute Ordnung Gottes zu bewahren.
Barths Konzept der „Königsherrschaft Christi“ ist zu Beginn der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts in einer konkreten historischen Situation entstanden, in der aufgrund einer falsch verstandenen „Zwei-Regimente-Lehre“ zwischen weltlichem und geistlichem Regiment strikt getrennt wurde.
-
Barths Ausgangspunkt ist die „Königsherrschaft Christi“. Vom Evangelium her fällt Licht auf die Wirklichkeit. Dies eröffnet zunächst in der Christengemeinde ein Leben in Orientierung aus dem Licht der Offenbarung, das auf die Bürgergemeinde für die Gestaltung der Welt ausstrahlt.
-
So versteht er auch den Staat christologisch: Analog zur Herrschaft von Jesus Christus, der die Welt durch sein Werk erlöst hat, besteht auch das Wesen des Staates darin, den Menschen Freiheit, Recht und Frieden zukommen zu lassen. Eine Eigengesetzlichkeit des Staates wird daher nicht akzeptiert. Daraus leitet sich auch eine Infragestellung problematischer Staatsstrukturen ab.
-
Wenn im Sinne von Barths relationaler Analogie christliche Prinzipien auch in der Bürgergemeinde zu realisieren sind, so kann dies zu einem politischen und gesellschaftlichen Engagement führen, das Jesu Botschaft und Forderungen ernst nimmt, sich dabei aber stets bewusst ist, dass durch weltgestaltendes Handeln das Reich Gottes von Menschenhand nicht herbeigeführt werden kann.
Bei der Begründung, inwieweit sich Fr. Lohmann auf Luthers Denkmodell der Zwei Regimente bzw. Barths Konzept der Königsherrschaft Christi berufen kann, können Aspekte wie die folgenden genannt werden:
-
Von Luther übernimmt Lohmann die Struktur des Unterscheidens, indem er sich davon abwendet, aus biblischen Normen eine eindeutige Handlungsempfehlung für staatliches Handeln im Kriegsfall abzuleiten. (vgl. M 1, Z. 12-17)
-
Luther, Barth wie Lohmann sprechen sich für ein Engagement von Christinnen und Christen für den Frieden aus. Lohmann präzisiert hier, indem er als Ziel die „Herstellung menschenrechtlich gerechter Lebensumstände“ anvisiert (vgl. M 1, Z. 44 f.). Mit diesem Ziel kommt er Barth nahe, dem bewusst war, dass durch staatliches Handeln gerade nicht das Reich Gottes herbeigeführt werden kann.
-
Ein Engagement im weltlichen Regiment auf der Basis einer Vernunft begründeten Position kann beim Abwägen zwischen Gewaltverzicht und Beistandspflicht kaum eine kategorische Ablehnung einer Position sein, sondern muss vielmehr ein begründeter Blick auf Chancen wie Gefahren vor dem Hintergrund eines spezifisch christlichen Welt- und Menschenbildes sein (vgl. M 1, Z. 9-12 und 17-19).
-
Ein Engagement in der Bürgergemeinde könnte sich beim Gewaltverzicht wie bei der Beistandspflicht auf Jesus Christus berufen (vgl. M 1, Z. 13-17). Insbesondere Lohmanns Abwägen zwischen beiden Pflichten ausgehend „vom Ziel der bestmöglichen Verwirklichung des Guten“ (M1, Z. 35) orientiert sich an Jesu Umgang mit dem Sabbatgebot und ist somit im Sinne von Barth.
Der Operator Darstellen liegt im Anforderungsbereich I; das anschließende Begründen im Anforderungsbereich III. Diese Teilaufgabe ist im Lernbereich 4: Mittendrin?! – Christsein in der Gesellschaft angesiedelt.
Gesichtspunkte wie die folgenden sind bei der Entfaltung christlicher Rede von der Rechtfertigung zu erwarten:
-
Nicht die menschliche Leistung oder sein Verhalten bringt den Menschen näher zu Gott, sondern Gott kommt ohne Vorbedingung auf den Menschen zu (vgl. Röm 1,16 f. und Röm 3,21 ff.)
-
Gott erweist dem Menschen seine Gerechtigkeit (passive Gerechtigkeit, vgl. Luther), die Gerechtigkeit Christi wird dem Menschen angerechnet.
-
Auch z. B. in Lk 15,11 ff. zeigt sich das grundlose Wohlwollen Gottes in der Person des Vaters, der auf den Menschen zugeht, gerade wenn er sich von Gott und den Mitmenschen abgewandt hat.
-
Luther greift Paulus auf und führt seine Ausführungen mit dem vierfachen solus weiter: allein aus Gottes Gnade, seinem grundlosen Wohlwollen; allein durch Christi, Luther meint hier dessen Kreuzestod und Auferstehung, wodurch der Graben zwischen Gott und Mensch überwunden wird; allein durch den Glauben nimmt der Mensch dies Geschehen an; allein in der Hl. Schrift wird dies bezeugt und kann Glaube daran gefunden werden.
-
Luther entfaltet eine dialektische Spannung der Freiheit von der Selbstrechtfertigung („freier Herr über alle Dinge“) und der durch Gott geschenkten Freiheit zum Einsatz für den Nächsten („dienstbarer Knecht“).
Folgende Aspekte der Fragmentarität und Gebrochenheit könnten in Hinblick auf Material 1 bei der Entfaltung des Rechtfertigungsglaubens berücksichtigt werden:
-
Da ein Leben als Geschöpf Gottes immer ein fragmentarisches Leben ist, ist ein Leben mit Defiziten und Imperfektion trotz allem eine gute Gabe Gottes. Das gilt auch für menschliches Handeln. Das Dilemma, in existentiellen Notsituationen gegen die eigene Überzeugung aus Gründen der Beistandspflicht Gewalt anwenden zu müssen (vgl. z. B. M 1, Z. 1-8 oder Z. 25-28), kann als ein solches Defizit betrachtet werden. Das Vertrauen auf Gottes Gnade und Vergebung ermöglicht die Übernahme von Schuld und Verantwortung beim Handeln in dieser Situation (vgl. z. B. Lk 15,11 ff. oder Luthers Rede von der Freiheit eines Christenmenschen).
-
Irdische Identität ist immer fragmentarisch. Erst wenn der Mensch seine Identität als fragmentarische versteht, erkennt er seine Angewiesenheit auf Vollendung und Ergänzung. Der christliche Glaube an die bedingungslose Zuwendung Gottes zum Menschen (u. a. Röm 3,21–28) kann ihn davor bewahren, an der „Pflichtenkollision“ (M 1, Z. 9) zu zerbrechen.
-
Da irdisches Leben in die Zeit eingebunden ist, kann es den Zustand vollkommener Perfektion in allen Lebensbereichen nicht geben. Dieser ist nach christlichem Verständnis eine eschatologische Größe (1 Kor 13). In diesem Sinne ist auch das „[S]uspendieren“ von Geboten einzuordnen, wenn sie „im Konflikt mit höherwertigen Verpflichtungen“ stehen (M 1, Z. 37 f.). Entlastung in derartigen Konfliktsituationen finden Gläubige z. B. in Röm 1,16 f. und Röm 3,21 ff. oder in Luthers Weiterführung der Gedanken von Paulus.
Der Operator Entfalten liegt im Anforderungsbereich II; hier können biblisch-theologische oder systematisch-theologische Schwerpunkte gesetzt werden. Zentraler Bezugspunkt dieser Teilaufgabe ist Lernbereich 12. 2: Der im-perfekte Mensch.
Bei der Beschreibung von Material 2 ist aufgrund der Vielzahl der Bilder und der Aufgabenstellung eine Beschränkung auf zwei Teilfenster mit offensichtlichem Bezug zum Ausstellungsthema gefordert. Die Beschreibung kann folgende Aspekte beinhalten:
-
Das Bild greift in der Zusammensetzung aus Teilfenstern („Scheiben“) die Struktur eines (gotischen) Kirchenfensters auf.
-
Die „Scheibe“ im Spitz: Gelbes von der Form her an ein Auge erinnerndes Feld mit rotem Herz, das Kreise zieht; darüber ein Schriftzug in blauer Schrift; darunter mit roter Linie abgegrenzt, aus der orangene und roten Strahlen wie bei einer Sonne hervorgehen, ein zweiter Schriftzug; die Schriftzüge greifen Mt 5,17 bzw. 20 auf.
-
Die sechs restlichen „Scheiben“ sind ebenfalls nach diesem Schema aufgebaut, sie sind durch geschwungene Linien in drei Segmente aufgeteilt: unten links ein blaues Feld mit schwarzem Schriftzug und oben rechts ein etwa gleichgroßes helllila eingefärbtes Feld mit rotem Schriftzug; im Zentrum der „Scheiben“, von geschwungenen rot bzw. braunen geschwungenen Linien gerahmt (bis auf der Scheibe rechts oben), ist jeweils eine gelbe Sonne mit dichtem Strahlenkranz zu sehen, über die rosa- und rotfarbene Symbole bzw. Skizzen gezeichnet sind. Jeweils links und rechts finden sich noch als „Schnittmenge“ der roten und blauen Fläche zwei kleine lila Flächen.
-
In den gelben Flächen erkennt man u. a.:
-
zwei einander gereichte Hände, darüber eine Waage mit zwei Waagschalen als Symbol für Gerechtigkeit bzw. Gericht;
-
eine vor einer andern auf die Knie fallende Person, die sich an deren Schultern festklammert und von dieser in die Arme genommen wird;
-
drei „konzentrische“ rote Herzen, aus deren Vertiefung rote Ströme hervorquellen, die sich rechts und links unterhalb des äußeren Herzens über die je drei rot- bzw. braunfarbigen Personen ergießen.
-
Die Interpretation vor dem Hintergrund des im Kunstwerk zum Ausdruck kommenden christlichen Umgangs mit Altem und Neuen Testament kann auf folgende Aspekte eingehen:
Der Farbkontrast und Anordnung der Segmente mit den Schriftzügen:
-
Die Bezüge zur Tora – auch wenn nicht alle Schriftzüge aus der Tora stammen, sondern teils interpretierende Wiedergaben sind – sind hellblau hinterlegt, während die Texte aus Mt 5,21-48 in einem helllilafarbenen Feld stehen. Helllila als Mischton von blau und rot verdeutlicht, dass es sich hier um eine Auslegung im üblichen Rahmen jüdischer Auslegung der Tora handelt.
-
Durch das Vermischen in der „Schnittmenge“ der beiden Farbflächen am Rand wird dies unterstrichen. Da die interpretierende Zeichnung im gelben Segment auf dem blauen Segment ruht, kann dieses blaue Feld als das Fundament betrachtet werden, auf dem Jesu Auslegung basiert.
„Du sollst nicht töten – nicht einmal zürnen“
-
Dem Töten (wörtlich morden, aus niederen Beweggründen umbringen) wird im Schriftzug unter Bezug auf Mt 5,22 gegenübergestellt, dass man nicht einmal zürnen, sondern sich vor Gericht versöhnen solle (Mt 5,25); im gelben Feld ist dies durch die gereichten Hände und die Gerichtswaage symbolisiert.
-
Während die Tora sich auf das in der Rechtsprechung verbotene Morden bezieht, verschiebt Matthäus mit Zürnen und beleidigenden Schimpfwörtern, die eigentlich nichts mit der Rechtsprechung zu tun haben, den Wortsinn: Gott möchte, dass die Menschen aus eigenem Entschluss zu einem den Mitmenschen als Geschöpf Gottes wertschätzenden menschlichen Zusammenleben finden.
-
Lohmann steht mit seiner Position, dass unter klar umrissenen Voraussetzungen Gewaltanwendung, die auch Töten einschließt, geboten sein kann (vgl. M1, Z.34-45), eher auf der Seite des 5. Gebotes, das nicht das Töten im Krieg vor Augen hat. Er baut eher auf das blau hervorgehobene Fundament in Ehlerts Darstellung.
„Du sollst nicht maßlose Vergeltung üben – nicht einmal an Vergeltung denken“
-
Ehlert ersetzt hier sowohl den ursprünglichen Toratext wie auch den aus Mt 5,38-42. Geleitet von der in manchen Bibelausgaben anzutreffenden nachträglich zugefügten Überschrift „Vom Vergelten“ gestaltet er dieses Teilfenster. Die Tora allerdings formuliert in Lev 19,18 deutlich strenger als Ehlert, der es beim „maßlose[n] Vergelten“ belässt. Er greift weder die Talionsformel aus Ex 21,24 auf „sollst du geben ein Auge für ein Auge, einen Zahn für einen Zahn“ noch die Fassung aus Mt „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Möglicherweise ist dies dem häufig anzutreffenden Missverständnis dieser Aussage als wörtliches Strafmaß geschuldet, welches er auf diese Weise vermeiden wollte.
-
In Ex 21,22-27 geht es um Schadensersatz und die Frage: Was muss der Schadensverursacher tun, um den Geschädigten zu entschädigen? Nach dem Matthäusevangelium setzt Jesus hier einen anderen Akzent: Er fragt nach dem Umgang des Opfers mit seinem Schädiger und kommt so überhaupt erst zum Thema der Vergeltung. Jesus rät – exemplarisch ausgeführt an drei Beispielen –, den Gegner zu verblüffen und so bei Konflikten zu versuchen, diesem den Wind aus den Segeln zu nehmen.
-
Ehlert verbildlicht diese „Antithese“ durch einen Kniefall und somit durch eine verblüffende und irritierende Geste, um den Schädiger auf sein Unrecht hinzuweisen und zur Einsicht zu bewegen, ohne mit Gewaltanwendung zu drohen. Gerade der versöhnende Kniefall verdeutlicht, dass Ehlert wie Jesus die Grundintention der Tora aufgreifen und Rache ausschließen.
-
Auf die Gefahr der „maßlos[en] Vergeltung“ (vgl. M 2) geht Lohmann ein, indem er Regularien zur „Gewaltminimierung“ (M 1, Z. 43) umreißt.
„Du sollst deinen Nächsten nicht hassen – nicht einmal deinem Feind Liebe verweigern“
-
Entgegen Mt 5,43 „,Du sollst deinen Nächsten lieben‘ und deinen Feind hassen“ gibt im Ersten Testament keine Aufforderung, den Feind zu hassen; vielmehr gehört zum Leben nach den Geboten auch eine versöhnte Beziehung mit dem Feind (Spr 24 und 25). Jesus greift diese Tradition auf gegen Tendenzen, die Nächstenliebe auf eine bestimmte nationale („Brüder“) oder auch konfessionelle („Heiden“) Gruppe zu beschränken. Ehlert ersetzt auch hier beide Textteile: Sowohl die Tora wie auch Mt formulieren deutlich herausfordernder, indem sowohl dem Nächsten wie dem Feind gegenüber Liebe erwartet wird. Erst in der graphischen Umsetzung kommt dann die Liebe zum Ausdruck, indem Ehlert die „überfließende Gerechtigkeit“ Jesu in eine „überfließende Liebe“ münden lässt, in ein Herz, das vor Liebe zu allen Menschen auf beiden Seiten überfließt – auch zu denen auf der rechten Seite, die farblich (braun) völlig aus dem Rahmen des Kunstwerks fallen.
-
Lohmann seinerseits weitet die Beistandspflicht aus, indem er auf die völkerrechtlich verankerten Menschenrechte zurückgreift (vgl. M 1, Z. 20-23).
Der Operator Gestalten liegt im Anforderungsbereich III; hier ist eine produktionsorientierte Lösung gefordert, die in der Erstellung eines adressatenbezogenen Textes besteht. Hierbei ist auf einen für den gedachten Leser nachvollziehbaren Aufbau zu achten; die Interpretation des Kunstwerks muss zudem Material 1 einbeziehen. Da es sich nicht um eine Aufgabe in Deutsch oder im Wahlpflichtfach Kunst handelt, werden eher allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beschreibung und Interpretation und beim Aufzeigen von Zusammenhängen erwartet. Die Teilaufgabe ist in Lernbereich 13.1 Die Frage nach dem guten Leben und richtigen Handeln.