IV „Wie erkennt man, was recht ist?“
Am 22.September 2011 hielt Papst Benedikt XVI. im Deutschen Bundestag im Rahmen eines viertägigen Deutschlandbesuchs eine Rede über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates. Mit Appellen zu mehr Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung fordert er die Parlamentarier auf, konsequent für das Wohl der Menschen einzutreten. Die folgenden Zitate sind dieser Rede entnommen.
„Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden.“
Erkläre ausgehend von dem Zitat an ausgewählten Menschenrechten, wie sich die Unabhängigkeit der Menschenwürde „von der Überzeugung eines Schöpfergottes her“ begründen lässt!
Stelle das Offenbarungsverständnis und Gottesbild des Christentums sowie einer weiteren monotheistischen, abrahamitischen Offenbarungsreligion dar und vergleiche diese!
„(...) die positivistische Weltsicht als Ganzes ist ein großartiger Teil menschlichen Erkennens und menschlichen Könnens, auf die wir keinesfalls verzichten dürfen. Aber es ist nicht selbst als Ganzes eine dem Menschsein in seiner Weite entsprechende und genügende Kultur. Wo die positivistische Vernunft sich allein als die genügende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen Realitäten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht seine Menschlichkeit.“
Erläutere an einem Handlungsfeld nachhaltiger Entwicklung mögliche Bedrohungen der Menschlichkeit im Sinne des biblisch-christlichen Menschenbildes!
Skizziere zwei unterschiedliche Möglichkeiten, sittliches Handeln zu begründen, und zeige Konsequenzen für die Lösung einer konkreten ethischen Entscheidungssituation auf!
„Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? (...)
In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig (...)
Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.“
Erörtere an einem konkreten Modell Möglichkeiten und Grenzen der Konsensbildung in einer pluralen Gesellschaft und setze dich mit der Rolle der Kirche in diesem Prozess auseinander!
Quelle: Rede Papst Benedikts XVI. im Deutschen Bundestag am 22. September 2011; abrufbar unter: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/benedict/rede-250244 (zuletzt eingesehen 24.04.2023)
Weiter lernen mit SchulLV-PLUS!
monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Obwohl sich aus dem christlichen Glauben kein Anspruch bestimmter Rechtsnormen ableiten lässt, begründet der Schöpfungsglaube die Geltung von Menschenwürde, Menschenrechten und die Pflicht zur Wahrnehmung von Verantwortung.
Folgende Begründungsansätze sind z. B. möglich:
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Gleichheit (vgl. Zitat; Art. 3 Abs. 1 GG): Aus der Transzendentalität aller Menschen als Geschöpfe und Ebenbilder Gottes ergibt sich ein Differenzierungsverbot der Menschenrechte als Ausdruck der unantastbaren Würde des Menschen als Gattungswesen.
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Freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG): Als Ebenbild Gottes hat der Mensch Anteil an seiner Schöpfertätigkeit und verwirklicht sich autonom in Verantwortung gegenüber den Rechten anderer.
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Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit (vgl. Art. 4 GG): Aus der durch die Schöpfung gegebenen Möglichkeit des Menschen, eine vertrauensvolle Beziehung zu einer transzendenten Wirklichkeit einzugehen, ergibt sich sein unverletzlicher Anspruch, in Freiheit seine religiösen Überzeugungen zu leben und sein ethisches Handeln primär am eigenen Gewissen auszurichten oder auch die Freiheit keine religiösen Überzeugungen zu haben, bzw. sich an keine transzendente Wirklichkeit zu binden.
Das Christentum kann mit einer der beiden anderen monotheistischen, abrahamitischen Offenbarungsreligionen, Judentum und Islam, verglichen werden.
Christentum und Judentum:
Gemeinsamkeiten:
Altes Testament (z. B. Tora, Prophetie, Psalmen) als gemeinsames Fundament; Abraham als Stammvater; Dekalog als Weisungen zum Leben; Gott als Schöpfer, Vater und Erlöser; Messias als Erlöser der Welt
Unterschiede:
Neues Testament als biblische Offenbarung der Gottessohnschaft des gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus als der Messias vs. Jesus als Prophet und Warten auf den Messias; trinitarisches Gottesbild; neuer Bund
Christentum und Islam:
Gemeinsamkeiten:
Heilige Bücher als Manifestation göttlicher Offenbarung; Judentum als gemeinsamer Wurzelgrund; Glaube an den einen Schöpfergott, den Urvater Abraham sowie den Bund Gottes mit den Menschen
Unterschiede:
Koran als Inlibration (unmittelbare, wörtliche Offenbarung) vs. Bibel als Inspiration göttlicher Offenbarung, die personal in Jesus Christus erfolgt und in menschlicher Sprache aufgeschrieben ist; im Islam: Ablehnung des trinitarischen Gottesbildes und der Gottessohnschaft des gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus als der Messias
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Das biblisch-christliche Menschenbild umfasst folgende Wesensmerkmale, die die Humanität konstitutieren: Personalität (Geschlechtlichkeit, Freiheit, Verantwortung); Sozialität (Verhältnis zu den Mitgeschöpfen); Transzendentalität (Gottebenbildlichkeit, Endlichkeit, Erlösungsbedürftigkeit); Gottvertrauen, Lebenszugewandtheit und Zuversicht; Streben nach Weisheit, Klugheit und Gerechtigkeit; neues Leben im Glauben.
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Beispiele für Handlungsfelder nachhaltiger Entwicklung: Armut und Hunger; Bedeutung des Klimawandels und der Knappheit von Ressourcen für Migration und Verteilungsgerechtigkeit; Konkurrenz um Lebensraum und Konkurrenzkampf um humane Lebensbedingungen; Gefährdung von Frieden, Gerechtigkeit und Wohlstand
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Als zwei verschiedene Möglichkeiten, sittliches Handeln zu begründen, bietet sich an, im ersten Schritt zwei deutlich voneinander zu unterscheidende Modelle der Normenbegründung (z. B. Hedonismus; Naturrecht; Rechtspositivismus; Diskursethik; Pflichtethik; Utilitarismus; Verantwortungsethik) in Grundzügen wiederzugeben. Anschließend muss mit eigenen Worten dargelegt werden, welche verschiedenen Konsequenzen sich für die Positionierung in einer Entscheidungssituation ergeben.
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Ethische Entscheidungssituationen im Alltag können aus der eigenen Lebenswelt gewählt werden z. B. Berufswahl, Kommunikation, Ernährung, Konsum, Freizeit, Tourismus, aber auch aus sozialethisch relevanten Konfliktsituationen, z. B. des Lebensschutzes (Abtreibung, Euthanasie, PND, assistierter Suizid). Dabei sollten Wertekonflikte (z. B. materielle Sicherheit vs. Sinnhaftigkeit, Wahrhaftigkeit vs. Friedfertigkeit, Genuss vs. Verantwortung, Recht auf Leben vs. Selbstbestimmung) gegeben sein.
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Die Darstellung der Konsequenzen sollte zeigen, dass unterschiedliche Normenbegründungsmodelle zu spezifischen Folgen für die Lösung von Dilemmasituationen führen. Z. B. kann eine Orientierung an der Pflichtethik zu Anpassung und Gehorsam, aber auch zu Missachtung berechtigter Individualbedürfnisse führen und der Hedonismus ein angenehmes Leben, aber auch unsoziales Verhalten mit sich bringen.
Als Modelle der Konsensbildung eignen sich z. B. die Diskursethik nach Habermas, das politische Instrument von Mehrheitsbeschlüssen bei Abstimmungen und Wahlen, staatliche Kontrolle, wissenschaftliche Expertise, medial vermittelter Mehrheitswille.
In der Erörterung sind Vorzüge und Gefahren wie Risiken des gewählten Modells aufzuzeigen, zu begründen und zu veranschaulichen. Die Aufgabe verlangt auch, Möglichkeiten und Grenzen kirchlicher Einflussnahme im gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess in den Blick zu nehmen.
Es wäre z. B. möglich, die Herausforderung gesellschaftlicher Konsensbildung bei der Bewältigung des Klimawandels durch konkrete Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes zu betrachten, wobei staatlich verordnete Maßnahmen mitunter in die private Lebensgestaltung und Selbstbestimmung eingreifen. Gewählte Volksvertreter müssen einerseits in globaler Verantwortung die für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft notwendigen Rahmenbedingungen festlegen, müssen dabei aber auch die Situation des einzelnen Bürgers im Blick behalten. Eine Orientierung z. B. an der Diskursethik nach Habermas ermöglicht die Einbeziehung möglichst vieler Perspektiven und die verschiedenen Argumente in einem intersubjektiven Prozess Berücksichtigung finden. Für diese Art von Konsensbildung sind eine möglichst breite Partizipation und Rationalität unverzichtbar. Zugleich muss dieser Prozess auch zu einem Ziel kommen und verlangt über Kompromisse den Bürgern auch Zugeständnisse ab, die im Einzelfall Härten bedeuten können.
Die Kirchen sind gesellschaftlich relevante Institutionen und bringen sich mit ihren Glaubensüberzeugungen und daraus resultierenden Wertvorstellungen ein. Sie können dabei spezifische Impulse setzen und den Konsensprozess aus der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes prägen. Bestimmte Vertreter aus ihren Reihen (v.a. Amtsträger, Ehrenamtliche, Theologen) können sich dabei mit ihrem je persönlichen Hintergrund (Ausbildung, Berufserfahrung, Biographie, Zuständigkeit) multiperspektivisch in diesen Prozess einbringen. Hinzu kommt, dass die Kirchen auch ganz praktische Beiträge leisten können (z. B. durch Bildungsarbeit, Energieeinsparung, Projekte) leisten können.