Beispielaufgabe 1 – Frieden und Sicherheit als Motive deutscher Außenpolitik und das europäische Projekt
Prüfungsteil A
Stelle wesentliche Einflussfaktoren auf die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland im Überblick dar!
Ermittle die grundlegenden Zielsetzungen der deutschen Außenpolitik aus der Rede der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock zur Verlängerung des Bundeswehr-Mandats in Mali im Jahr 2022 (M 1)!
„Ohne ein Mindestmaß an Sicherheit, ohne dieses Mindestmaß an militärischem Schutz wird es eine politische Arbeit gerade auch von der internationalen Gemeinschaft dort kaum weiter geben können.“ (Z. 32-34)
Begründe ausgehend von M 1, dass in der bundesdeutschen Außenpolitik ein umfassender Sicherheitsbegriff umgesetzt werden sollte!
Auf einer Nachrichtenseite zum Thema „Bundeswehreinsatz in Mali“ findest du in der Kommentarspalte folgende Usermeinung:
„2024 wird die Bundeswehr endlich aus Mali abziehen. Wenn überhaupt, kann dort nur die EU gemeinsam etwas bewegen, z. B. mit einer gemeinsamen europäischen Armee. Die EU hat gezeigt, dass wirtschaftliche Sanktionen und nicht zuletzt die Diplomatie Wege eröffnen, um in der internationalen Politik Einfluss zu nehmen. Die EU vertritt 500 Millionen Menschen, deren Stimme in der Welt gehört werden muss!“
Analysiere und interpretiere die Infografik M 2!
Verfasse als Antwort einen Forumsbeitrag, in dem du ausgehend von M 2 beurteilst, inwiefern sich die EU als einflussreicher Akteur in der internationalen Politik positionieren kann!
Prüfungsteil B
Bearbeite die Ausweitung zu 12/2, 13/1 oder 13/2!
Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Beurteile anhand des Verfassungsschemas der Slowenischen Republik die Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung!
Verfassungsschema der Republik Slowenien

Eigene Erstellung auf Basis der Verfassung der Republik Slowenien (https://www.verfassungen.eu/sl/verf91-i.htm, heruntergeladen am 13.07.2023).
Ausweitung zum Halbjahr 13/1
Anlässlich des Equal Pay Day1, der 2022 unter dem Motto „Equal Pay 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt“ stand, erstellt dein Kurs eine digitale Pinnwand zum Thema „Gleichberechtigt?! – Männer und Frauen in der modernen Arbeitswelt“. Bei deinen Recherchen stößt du auf die folgende Karikatur.
Beurteile ausgehend von einer Analyse, inwiefern die Karikatur für die digitale Pinnwand geeignet ist!
1 Der Equal Pay Day, der Tag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, ist ein Aktionstag, der auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen aufmerksam machen will.
Karikatur von Pierre Kroll zur Gleichstellung der Geschlechter

Pierre Kroll: Karikatur zur Gleichstellung von Mann und Frau, Belgien 2011.
Ausweitung zum Halbjahr 13/2
Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember findet an deiner Schule eine Vortragsreihe zum Thema „Menschenrechte weltweit“ statt. Dir kommt dabei die Aufgabe zu, einen Vortrag zum Thema „Der Internationale Strafgerichtshof und sein Einsatz für die Menschenrechte“ zu halten. Bei deiner Recherche stößt du auf den Bericht über die Ermittlungen gegen den philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte.
Verfasse mit Hilfe des Auszugs aus dem Zeitungsartikel einen Vortragstext, in dem du ausgehend von den Zuständigkeiten des Internationalen Strafgerichtshofs die Bedeutung seiner Tätigkeit beurteilst!
Der Journalist Arne Perras in der Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 21. Juli 2021 zu den Ermittlungen gegen den philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte
1 Davao ist eine Stadt auf der philippinischen Insel Mindanao.
Arne Perras: Warum Duerte die Justiz weiter fürchten muss, in: Süddeutsche Zeitung Onlineausgabe vom 23.7.2022 (https://www.sueddeutsche.de/politik/icc-rodrigo-duterte-drogenkrieg-menschenjagden-internationale-justiz-1.5361584, heruntergeladen am 02.07.2023).
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monatlich kündbarSchulLV-PLUS-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1: Außenministerin Annalena Baerbock äußert sich in der Bundestagsdebatte zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) am 11.5.2022
Die Bundeswehr befindet sich seit 2013 im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali. Die Außenministerin trat noch im Mai 2022 erfolgreich für eine Verlängerung des Mandats ein. Der Deutsche Bundestag beschloss jedoch im November 2022 mehrheitlich den Abzug deutscher Truppen bis Mai 2024, aufgrund der veränderten Position der malischen Regierung erscheint ein früherer Abzug aber wahrscheinlich.
Annalena Baerbock: Rede von Außenministerin Annalena Baerbock in der Bundestagsdebatte zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/baerbock-bt-minusma/2526052, heruntergeladen am 13.07.2023).
Material 2: Infografik zu internationalen Einsätzen der Bundeswehr 2022 auf Basis von Materialien der Bundeswehr
Die Abkürzungen der Missionen, in englischer oder französischer Sprache, stehen für die Art des Einsatzes und geben meist Auskunft über das Einsatzgebiet sowie die internationale Organisation. So steht MINUSMA beispielsweise für „Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“. Das Material berücksichtigt nur Einsätze mit deutscher Beteiligung.
|
Mission |
Mandatsobergrenze |
Beginn |
Auftrag u.a. |
|
1. MINUSMA |
1400 |
2013 |
Die Stabilisierungsmission der UN dient der Sicherung des Friedens in Mali. |
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2. Sea Guardian |
550 |
2016 |
Die Sicherheitsoperation sorgt für den Schutz der Südflanke der NATO im Mittelmeer. |
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3. Counter Daesh / Capacity Building Iraq |
500 |
2015 |
Die internationale Koalition aus 77 Staaten soll die Rückkehr des „Islamischen Staats“ im Irak und Jordanien verhindern. |
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4. KFOR |
400 |
1999 |
Seit 1999 ist die Bundeswehr Teil der NATO-Mission zur Friedenssicherung im Kosovo. |
|
5. EUTM |
300 |
2013 |
Bei der Ausbildungsmission der EU engagiert sich die Bundeswehr für die Ausbildung malischer Streitkräfte und ist noch an der strategischen Beratung beteiligt. |
|
6. UNIFIL |
300 |
2006 |
Vor der Küste des Libanon ist die Bundeswehr am maritimen Teil der UN-Beobachtermission und bei der Ausbildung beteiligt. |
|
7. EUNAVFOR MED Irini |
300 |
2020 |
Die EU-Mission unterstützt bei der Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegen Libyen. |
|
8. EUFOR Althea |
50 |
2022 |
Die EU-Mission wacht über die Einhaltung des Friedensabkommens in Bosnien-Herzegowina. |
|
9. UNMISS |
50 |
2011 |
Die Bundeswehr beteiligt sich mit der UN-Mission am Friedensprozess in Südsudan. |
|
10. MINURSO |
4 |
2013 |
Die UN-Mission in der Westsahara überwacht den Waffenstillstand und unterstützt vertrauensbildende Maßnahmen. |

eigene Zusammenstellung auf Basis der Karte „Internationales Krisenmanagement“, in: Bundesministerium für Verteidigung (Hrsg.): Magazin Y. Sonderausgabe Einsatzbereitschaft 2022 (6), S. 28.
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Darstellung wesentlicher Einflussfaktoren auf die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, z. B.:
-
Vorgaben und Wertvorstellungen des Grundgesetzes (z. B. Grundlage der Menschenrechte für staatliches Handeln oder Mitwirkung bei der Entwicklung der Europäischen Union);
-
sicherheitspolitische Erwägungen;
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Verpflichtungen aus internationalen Bündnissen und Einordnung in ein System kollektiver Sicherheit, etwa UNO, NATO und EU;
-
wirtschaftliche Beziehungen und weltwirtschaftliche Entwicklungen;
-
historisch beeinflusste Grundsätze, wie besondere Bindung zum Staat Israel, enge transatlantische Zusammenarbeit, Ausübung einer wertebasierten Außenpolitik und Vorrang der Diplomatie;
-
geographische Gegebenheiten;
-
ökonomische Bedingtheiten, etwa Fokus auf stabile Außenhandelsbeziehungen aufgrund geringer Rohstoffvorkommen;
-
Kosten außenpolitischen Engagements;
-
öffentliche Meinung.
Ermitteln der grundlegenden Zielsetzungen deutscher Außenpolitik aus der Rede M 1 von Außenministerin Baerbock, z. B.:
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Engagement im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali im Sinne der Einbettung in Systeme kollektiver Sicherheit und Verpflichtung aus internationalen Bündnissen;
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Schutz der Zivilbevölkerung und Ermöglichen einer positiven Entwicklungsperspektive für die malische Bevölkerung als Beispiel für weltweiten Einsatz für Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie;
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Stabilisierung und Sicherheit für Mali sowie die Nachbarländer und mittelbar auch für Europa, etwa durch Bekämpfung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität und Fluchtursachen;
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interdisziplinärer Ansatz aus Diplomatie, medizinischer Hilfe, Militär und Zivilgesellschaft als Beispiel für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit;
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Gewährleistung der politischen Arbeit vor Ort durch militärischen Schutz.
Definition des umfassenden Sicherheitsbegriffs, z. B.:
-
Erweiterung des Bedrohungsspektrums;
-
Sicherheits- und Friedenspolitik als Querschnittsaufgabe aller Politikfelder;
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gleichberechtigte Berücksichtigung ziviler und militärischer Instrumente des Krisenmanagements zur Gewährleistung der Sicherheit und mehrdimensionaler Ansatz mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Faktoren (siehe Zitat);
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Umsetzung im Rahmen einer vernetzten, multilateralen Kooperation;
-
Einbezug der Entwicklungszusammenarbeit.
Begründen der Umsetzung des umfassenden Sicherheitsbegriffs in der bundesdeutschen Außenpolitik ausgehend von M 1, z. B.:
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aufgrund zahlreicher globaler Herausforderungen, wie Klimawandel, Terrorismus, Migration etc., begrenzte Wirksamkeit eines traditionellen, rein militärischen Sicherheitsbegriffs (vgl. M 1);
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Gewährleistung von Sicherheit nur durch Kooperation mit anderen Staaten und Verbündeten sowie Zusammenarbeit in internationalen Organisationen (vgl. M 1);
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präventiver Sicherheitsansatz der Bundeswehr als Garant sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen zur Absicherung der Maßnahmen anderer Akteure, z. B. von NGOs oder im Rahmen des UN-Mandats;
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mittel- und langfristige Gewährleistung von Sicherheit, etwa durch partnerschaftliche Beziehungen durch multinationale Kooperationen, auch im Bereich von Justiz und Polizei;
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Postulat der werteorientierten Außenpolitik als konzeptioneller Hintergrund der Umsetzung eines umfassenden Sicherheitsbegriffs.
Analyse und Interpretation der Infografik M 2, z. B.:
-
Darstellung der aktuell laufenden Bundeswehreinsätze weltweit unter Angabe des Auftrags, der Einsatzzahlen, der Mandatsobergrenzen und des Beginns der Mission;
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Einbindung der Bundeswehr in verschiedene internationale Organisationen und insgesamt zehn unterschiedliche Missionen, z. B. KFOR der NATO im Kosovo, MINUSMA der UNO in Mali oder EUFOR Althea der EU in Bosnien-Herzegowina;
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Einsätze vor allem außerhalb des NATO-Bündnis- bzw. EU-Gebiets, vorrangig in Südosteuropa, der arabischen Halbinsel und Afrika;
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Einsatz von weltweit knapp 2000 deutschen Soldatinnen und Soldaten mit Schwerpunkt in Mali (ca. 65 %);
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erheblicher Unterschied bei den Mandatsobergrenzen bzw. konkreten Einsatzzahlen als Hinweis auf die Gewichtung der Einsätze;
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Diskrepanz (ca. 50 %) zwischen den Mandatsobergrenzen und den tatsächlich stationierten Soldatinnen und Soldaten;
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mitunter lange Dauer der Einsätze als Hinweis auf die Komplexität mancher Missionen (vgl. KFOR seit 1999);
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keine primär aktiv militärisch-kriegerischen Einsätze, sondern Missionen zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit, zur Verhinderung von Gewalt sowie zu Ausbildungszwecken.
Beurteilung einer möglichen Positionierung der EU als einflussreicher Akteur in der internationalen Politik ausgehend von M 2:
Aspekte, die für eine derartige Positionierung sprechen, z. B.:
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Selbstverständnis der EU als Wertegemeinschaft verknüpft mit weltweitem Einsatz für Menschenrechte, Demokratie und Frieden (vgl. M 2);
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bedeutende Rolle von EU-Mitgliedsstaaten in internationalen Organisationen, z. B. UNO (vgl. M 2);
-
vorhandener internationaler Einfluss der EU, u. a. aufgrund der Bevölkerungszahl, der diplomatischen Vernetzung und der Wirtschaftskraft;
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Notwendigkeit einer eigenständigen und handlungsfähigen europäischen Sicherheitspolitik angesichts vielfältiger äußerer Bedrohungen;
-
Möglichkeit einer integrierten europäischen Beschaffungs- und Rüstungspolitik mit einer zwischenstaatlichen Vernetzung militärischer Fähigkeiten bei stärkerer einzelstaatlicher Spezialisierung und der langfristigen Aufstellung gemeinsamer europäischer Streitkräfte;
-
Anknüpfungspunkte zur Intensivierung der Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, etwa Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik.
Aspekte, die gegen eine derartige Positionierung sprechen, z. B.:
-
fehlende Einigkeit angesichts der mitunter heterogenen sicherheitspolitischen Interessenlage der EU-Staaten;
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mangelnde Bereitschaft einiger EU-Staaten zu einem weitergehenden Souveränitätsverzicht angesichts aktueller Nationalisierungstendenzen;
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finanzielle Belastungen durch notwendigen Ausbau des Militärs, auch angesichts der Ausrüstungsdefizite nationaler Armeen, und Frage nach der Bereitschaft der Kostenübernahme durch EU-Mitgliedsstaaten;
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Überforderung der EU durch nötige Reform des Institutionengefüges zur Sicherung einer effektiven, supranationalen Außenpolitik;
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große machtpolitische Unterschiede zwischen den EU-Staaten, z. B. Frankreich und Malta, und im Vergleich zu Mächten wie USA oder China;
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organisatorische Konkurrenz in der Sicherheitsarchitektur zwischen NATO und EU, z. B. drohende Spaltung der NATO durch neuen europäischen Schwerpunkt einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Beurteilen der Umsetzung des Prinzips der Gewaltenteilung anhand des Verfassungsschemas Sloweniens, z. B.:
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grundsätzliches Vorhandensein der horizontalen Gewaltenteilung durch eigene Institutionen, z. B. Verfassungsgericht in der Judikative;
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Umsetzung der horizontalen Gewaltenteilung durch eigenständige Wahlen zur Staatsversammlung und zur Staatspräsidentin bzw. Staatspräsidenten;
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Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen als Ausdruck der gegenseitigen Kontrolle von Judikative und Legislative im Sinne der Gewaltenteilung;
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Gewaltenverschränkung durch:
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Wahl der Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts durch die Staatsversammlung nach Vorschlag der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Staatspräsidentin bzw. den Staatspräsidenten,
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Beteiligung der Exekutive an der Gesetzgebung durch das Initiativrecht der Regierung,
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gegenseitige Abhängigkeit der Regierung und der Staatsversammlung durch Wahl, Misstrauensvotum und Vertrauensfrage;
-
-
Elemente einer vertikalen Gewaltenteilung durch Gesetzesantrag und suspensives Vetorecht des Staatsrats mit Vertreterinnen und Vertretern der Regionen;
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temporale Gewaltenteilung durch Beschränkung der Amtszeiten, etwa auf 5 Jahre mit einmaliger Wiederwahl bei der Staatspräsidentin bzw. dem Staatspräsidenten.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 13/1
Analyse der Karikatur:
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erhöhter Sessel als Symbol für beruflichen Aufstieg und Erlangen einer Führungsposition;
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Visualisierung der vermeintlich gleichen Zugangsvoraussetzungen durch gleich hohe Leitern;
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auf der linken Seite ein auf einer intakten Leiter leichtfüßig und ungestört hochkletternder Mann mit Aktentasche gegenüber einer auf der rechten beschädigten Leiter mühsam hochkletternden Frau mit Dokumentenmappe;
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Erschwernis des Aufstiegs der zurückblickenden Frau auf der brüchigen Leiter durch weinende Kinder und Haushaltsgegenstände als Zeichen für die ungleichen Chancen von Frauen bei der Erlangung von Führungspositionen durch Übernahme von Haushalt und Kindererziehung.
Beurteilung der Eignung der Karikatur für die digitale Pinnwand:
Die Eignung stützende Aspekte, z. B.:
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treffende Abbildung der tatsächlich häufigeren und umfangreicheren Übernahme von Care- und Hausarbeit durch Frauen;
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passende Veranschaulichung der Chancenungleichheit von Männern und Frauen bei der Erlangung von Führungspositionen;
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facettenreiche Illustration der vielfältigen Aspekte der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen im Bereich von Erziehung, Haushalt und Arbeitswelt.
Die Eignung einschränkende Aspekte, z. B.:
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fehlende Abbildung weiterer Aspekte der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der Arbeitswelt, wie häufigere Teilzeitbeschäftigung von Frauen, Gender-Pay-Gap und Sexismus, und der Entwicklung nach 2011;
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keine Darstellung die Gleichheit der Geschlechter fördernder politischer Maßnahmen, wie Quotenregelungen;
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nur bedingte Berücksichtigung vorhandener gesellschaftlicher Bestrebungen zur Veränderung klassischer Geschlechterrollen.
Prüfungsteil B Ausweitung zum Halbjahr 13/2
Verfassen eines Vortragstextes mit Hilfe des Auszugs aus dem Zeitungstext mit Beurteilung der Bedeutung der Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ausgehend von seinen Zuständigkeiten, z. B.:
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Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen unter Präsident Duterte während seiner Zugehörigkeit zum Internationalen Strafgerichtshof trotz nachträglichen Austritts der Philippinen aus dem Internationalen Strafgerichtshof (vgl. Text);
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Stärkung und Unterstützung der Position und Arbeit von Menschenrechtsorganisationen und Opferverbänden durch strafrechtliche Verfolgung und Konsequenzen (vgl. Text);
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starkes Signal für die Verurteilung von schweren internationalen Verbrechen, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf den Philippinen, durch die internationale Gemeinschaft (vgl. Text);
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Verfolgung internationaler Verbrechen, wie dem Verüben eines Angriffskrieges, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen, in den den Internationalen Strafgerichtshof unterstützenden Staaten;
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Subsidiarität im Hinblick auf nationale Strafverfolgungsbehörden und Tätigwerden nur auf Antrag eines Vertragsstaates oder des UN-Sicherheitsrats;
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zentrale Bedeutung für Verhütung, Ermittlung und gerichtliche Verfolgung schwerer internationaler Verbrechen auch mit zeitlichem Abstand zu den Straftaten;
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Einschränkung der Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs durch fehlende Kooperation einiger Staaten, wie etwa USA oder Russland;
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rein justizielles Instrument ohne Mandat zur unmittelbaren Beendigung der Verbrechen.